http://www.bad-woerishofen.de
DRUCKVERSION
Rathaus Westfront (© Medienagentur Donath : Donath )

Was erledige ich wo?

Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans

„Sondergebiet Biogasanlage Stockheim, Fl.-Nr. 896 u. 896/1, 1. Änderung und Erweiterung auf Fl.-Nr. 896 und 97“

Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans
„Sondergebiet Biogasanlage Stockheim, Fl.-Nr. 896 u. 896/1, 1. Änderung und Erweiterung auf Fl.-Nr. 896 und 97“

Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hat mit Beschluss vom 29.11.2023 die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogasanlage Stockheim, Fl.-Nr. 896 u. 896/1, 1. Änderung und Erweiterung auf Fl.-Nr. 896 und 97“ in der Fassung vom 29.11.2023 festgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Mit Bescheid vom 05.01.2024, Nr. 34.1.1-6100 hat das Landratsamt Unterallgäu die Änderung genehmigt.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Genehmigung tritt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogasanlage Stockheim, Fl.-Nr. 896 u. 896/1, 1. Änderung und Erweiterung auf Fl.-Nr. 896 und 97“ wirksam. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Stadt Bad Wörishofen, Bauverwaltung, Zimmer Nr. 211 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des §214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn Sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

  • bekanntmachung_feststellungsbeschluss
    bekanntmachung_feststellungsbeschluss.pdf
    650.935 kB

Stadtverwaltung Bad Wörishofen

Postanschrift

Postfach 16 63

86819 Bad Wörishofen

Hausanschrift

Bgm.-Ledermann-Str. 1

86825 Bad Wörishofen

Telefon 0 82 47/96 90-0

Telefax 0 82 47/96 90-89

rathaus@bad-woerishofen.de

Fairtrade-Stadt