Bekanntmachung - Teilstück des Flößerweg, FINr. 1841/2, Gemarkung Bad Wörishofen
Um nun auch für das herausgemessene und neu gebildete Grundstück FIst.Nr. 1841/2, Gem. Stockheim,
Rechtssicherheit und -klarheit zu schaffen, wurde besprochen, dass die Stadt Bad Wörishofen dieses neue
Grundstück FIst.Nr. 1841/2 ebenfalls öffentlich widmet. In dem bestehenden Widmungsbeschluss bzw. das
Widmungsverzeichnis bzgl. des Flößerwegs werden damit sämtliche Verpflichtungen kraft Gesetzes übernommen.
Die Stadt Bad Wörishofen wird somit Straßenbaulastträger gem. Art. 47 i. V. m. Art. 9 BayStrVVG für die o.g. Fläche,
welche sich im Eigentum des Freistaats Bayern befindet, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten,
befindet.
Bekanntmachung Straßen-und Wegegesetz Teilstück Flößerweg FlNr. 1841/2 Gem. Stockheim
-
2023_10_26_verf__gung_flnr_1841-2_gem_stockheim.pdf1857.69 kB
Bekanntmachung Straßen-und Wegegesetz Teilstück Flößerweg FlNr. 1841/2 Gem. Stockheim
-
2023_10_26_bekanntmachung_flnr_1841-2_gem_stockheim.pdf1821.13 kB