http://www.bad-woerishofen.de
DRUCKVERSION
Hinweistafel im Bürgerbüro (© Karin Donath : Karin Donath )

Was erledige ich wo?

Eheschließung

Sie und/oder Ihr Partner sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Wörishofen gemeldet?

Zu diesem Zweck müssen Sie die Ehe beim zuständigen Standesamt Bad Wörishofen (oder dem Wohnsitzstandesamt des anderen Verlobten) anmelden und entspricht der früheren Bestellung des Aufgebots. Dazu sind verschiedene Urkunden und Unterlagen vorzulegen, die sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen richten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht alle Dokumente aufzählen können, die dafür erforderlich sind.

Auf alle Fälle benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung:

-einen gültigen Personalausweis
oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen)
-eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
des Haupt- und ggf. Nebenwohnsitzes), diese muss neueren Datums
sein
-eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (bei Geburt
in Deutschland) bzw. Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland),
(nicht älter als 6 Monate).

Wenn Sie oder Ihr/e Verlobte/r

· geschieden oder verwitwet sind, also schon einmal verheiratet waren,
· adoptiert sind,
· ausländischer Staatsangehöriger sind,
· Kinder haben,
· minderjährig sind,

sind weitere Unterlagen erforderlich, z. B. Nachweise über die Auflösung der Ehe, Ehefähigkeitszeugnis für einen Ausländer.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen dringend mit uns in Kontakt zu treten, welche Papiere konkret erforderlich sind. Wir beraten Sie gerne und ausführlich, weil z. B. für einen Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss oder Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht beantragt werden muss.

Außerdem müssen ausländische Papiere von einem in Inland ansässigen amtlich bestellten und öffentlich beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Zudem sind ausländische Urkunden - wenn erforderlich - mit einem Legalisationsvermerk (der Deutschen Auslandsvertretung) oder einer Apostille (durch den Heimatstaat) vorzulegen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung, die von beiden Verlobten persönlich vorgenommen werden muss und nur aus wichtigem Grund von einem Verlobten mit einer entsprechenden ausführlichen Vollmacht allein vorgenommen werden kann, hat der Standesbeamte die Aufgabe, Ihre Unterlagen zu prüfen, ob kein Ehehindernis vorliegt. Außerdem werden Sie im Rahmen dieses Gesprächs über die mögliche Namensführung in der Ehe informiert. Nach Überprüfung der gesetzlichen Ehevoraussetzungen kann die Ehe geschlossen werden; diese Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Der Termin für die Eheschließung kann vereinbart werden. Ein Aushang findet nicht mehr statt.

Details

Datum: 10.01.10

Stadtverwaltung Bad Wörishofen

Postanschrift

Postfach 16 63

86819 Bad Wörishofen

Hausanschrift

Bgm.-Ledermann-Str. 1

86825 Bad Wörishofen

Telefon 0 82 47/96 90-0

Telefax 0 82 47/96 90-89

rathaus@bad-woerishofen.de

Fairtrade-Stadt