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Hinweistafel im Bürgerbüro (© Karin Donath : Karin Donath )

Was erledige ich wo?

Kinderreisepass

Alle deutschen Kinder bis 12 Jahre können einen Kinderreisepass erhalten.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht in allen Ländern akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich vor Antragstellung selbst auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes finden Sie hier: www.auswaertiges-amt.de

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn die Person anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024

  • bundesgesetzblatt_2023_10_24
    bundesgesetzblatt_2023_10_24.pdf
    463.729 kB

Erstausstellung/Neuausstellung

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes bei der Erstausstellung
  2. Aktuelles biometrisches Passbild (in ausgedruckter Form, nicht auf einem USB-Stick)*
  3. Beim Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses (Antrag steht auf unserer Internetseite zur Verfügung) müssen beide Elternteile unterschreiben und ihren Personalausweis/Reisepass vorlegen.
    Ein Elternteil kann den Antrag alleine stellen, wenn er die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils und dessen/deren Personalausweis-/Passkopie vorlegt.
    Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung muss so geleistet werden, wie auf dem Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift wird dem Personalausweis oder Reisepass verglichen. Bei Abweichungen kann die Unterschrift leider nicht akzeptiert werden.
    Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bescheinigung des Jugendamtes (aktuell) über die alleinige Sorge vorzulegen.
  4. Der/Die Antragsteller muss/müssen persönlich mit dem Kind vorsprechen.
  5. Abgelaufene Ausweise müssen bei Antragstellung bzw. spätestens bei Abholung des neuen Dokumentes vorgelegt werden. Diese abgelaufenen Ausweise werden entweder eingezogen oder entwertet und wieder ausgehändigt.
  6. Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Kinderreisepass selbst unterschreiben.
  7. Der Kinderreisepass gilt 1 Jahr.
    Danach kann er bis zum 12. Lebensjahr verlängert (siehe Verlängerung) werden.
  8. Gebühr: 13,00 Euro
  9. Bearbeitungsdauer: Der Kinderreisepass kann am Tag nach der Antragstellung bei uns abgeholt werden.

Hinweis: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (z. B. Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit, weitere/aktuelle Personenstandsurkunden, u. a.).

Aktualisierung

Ein Kinderreisepass kann jederzeit aktualisiert werden, solange er noch gültig ist und noch Platz im Kinderreisepass ist (leere Seiten im Kinderreisepass). Eine Aktualisierung wird erforderlich, wenn sich das Aussehen des Kindes verändert hat oder der nächste Urlaub ansteht.

Zur Aktualisierung benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Aktuelles biometrisches Passbild (in ausgedruckter Form, nicht auf einem USB-Stick)*
  2. Kinderreisepass, der aktualisiert werden soll
  3. Beim Antrag auf Aktualisierung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile unterschreiben und ihren Personalausweis/Reisepass vorlegen.
    Ein Elternteil kann den Antrag alleine stellen, wenn er die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils und dessen/deren Personalausweis-/Passkopie vorlegt. Die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung muss so geleistet werden, wie auf dem Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift wird dem Personalausweis oder Reisepass verglichen. Bei Abweichungen kann die Unterschrift leider nicht akzeptiert werden.
    Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bescheinigung des Jugendamtes (aktuell) über die alleinige Sorge vorzulegen.
  4. Der/Die Antragsteller muss/müssen persönlich mit dem Kind vorsprechen.
  5. Gebühr: 6,00 Euro
  6. Bearbeitungsdauer: Der Kinderreisepass kann am Tag nach der Antragstellung bei uns abgeholt werden.

Verlängerung

Ein Kinderreisepass kann jederzeit verlängert werden, solange er noch gültig ist und noch Platz im Kinderreisepass ist (leere Seiten im Kinderreisepass). Der Kinderreisepass wird längstens bis zum 12. Lebensjahr verlängert. Der Kinderreisepass wird um 1 Jahr verlängert.

Zur Verlängerung benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Aktuelles biometrisches Foto des Kindes
  2. Kinderreisepass, der verlängert werden soll
  3. Beim Antrag auf Verlängerung eines Kinderreisepasses müssen beide Elternteile unterschreiben und ihren Personalausweis/Reisepass vorlegen.
    Ein Elternteil kann den Antrag alleine stellen, wenn er die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils und dessen/deren Personalausweis-/Passkopie vorlegt.
    Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bescheinigung des Jugendamtes (aktuell) über die alleinige Sorge vorzulegen.
  4. Der/Die Antragsteller muss/müssen persönlich mit dem Kind vorsprechen.
  5. Gebühr: 6,00 Euro
  6. Bearbeitungsdauer: Der Kinderreisepass kann am Tag nach der Antragstellung bei uns abgeholt werden.

Ansprechpartner

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:

____________________________________________________________
Stelle:Stadt Bad Wörishofen
Straße:Bgm.-Ledermann-Str. 1
PLZ/Ort:86825 Bad Wörishofen
Abteilung:Bürgerbüro
Zimmernummer:Bürgerbüro
Telefonnummer:08247/9690-50, -51, -52, -53
Faxnummer:08247/9690-44
e-mail:buergerbuero@bad-woerishofen.de
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Stadtverwaltung Bad Wörishofen

Postanschrift

Postfach 16 63

86819 Bad Wörishofen

Hausanschrift

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Telefon 0 82 47/96 90-0

Telefax 0 82 47/96 90-89

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