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Rathaus Westfront (© Medienagentur Donath : Donath )

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BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Stadt Bad Wörishofen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

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Erklärung Kooperationsvertrag

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Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Stadt Bad Wörishofen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid

Die Stadt Bad Wörishofen hat am 10.02.2023 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.

Förderschritt 5 – Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Stadt Bad Wörishofen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Bekanntmachung Auswahlverfahren

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Förderschritt 4 – BayGibitR, 2-stufiges, EU-weites Auswahlverfahren Bad Wörishofen, Bekanntmachung

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies 2-stufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Das 2.stufige, interkommunale EU-weite Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17b660-eu
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Bad Wörishofen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

  • Bad Woerishof...

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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Stadt Bad Wörishofen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 05.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente: Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Bad Wörishofen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

• Soweit mehr als 30 der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

• Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde: „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.“

• Beinhaltet die AL weniger als 30
der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • bad_woerishofen_markterkundungbekanntmachung-34
    bad_woerishofen_markterkundung_bekanntmachung-34.pdf
    461.326 kB
  • bad_woerishofen_karte-markterkundung_beginn_20211026
    bad_woerishofen_karte-markterkundung_beginn_20211026.pdf
    2939.75 kB
  • bad_woerishofen_verpflichtungserklaerung_geodaten
    bad_woerishofen_verpflichtungserklaerung_geodaten.pdf
    107.551 kB
  • bad_woerishofen_nutzungsbedingungen_geodaten
    bad_woerishofen_nutzungsbedingungen_geodaten.pdf
    87.3018 kB

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