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Neue Gebührensatzung der städtischen Sing- und Musikschule

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule.

Nachdem im letzten Jahr bereits die Schulordnung und die Satzung der städtischen Sing- und Musikschule nach den Mustern des Verbands der Bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM) neu gefasst wurden, wurde nun auch die Gebührensatzung für die Städtischen Sing- und Musikschule nach dem Muster des VBSM angepasst.

Damit sind die Satzungen, die schon längere Zeit nicht angepasst wurden wieder auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Im Zuge der Neufassung der Gebührensatzung wurde eine Erhöhung der Gebühren im Bereich der Jugendlichen vorgenommen. Nachdem dies die größte Gruppe der Schülerinnen und Schüler der Musikschule ist, wirkt sich eine Erhöhung dort auch am meisten aus.

Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule

  • gebuehrensatzungfuerstaedtischesingundmusikschule2023_09_01
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