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Rathaus Westfront (© Medienagentur Donath : Donath )

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Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung

In der öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2021 hat der Stadtrat folgende Änderung der Geschäftsordnung verabschiedet:

Die Geschäftsordnung wird um den § 22a wie folgt ergänzt:

Hybride Sitzungen

(1) Im Hinblick auf die Pandemie (Corona) und dem damit einhergehenden Schutz der Gesundheit eines jeden Einzelnen, kann die Geschäftsleitung der Stadt unter Berücksichtigung der infektiologischen Lage festlegen, dass eine zu ladende Stadtratssitzung grundsätzlich mittels einer Ton-Bild-Übertragung (hybrid) abgehalten wird.

(2) Die Stadtratsmitglieder erhalten einen Link zur entsprechenden digitalen Sitzung (Teams) zugesandt. Bis spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn sollen Stadtratsmitglieder der Geschäftsleitung der Stadt zurückmelden, falls sie ihre Teilnahme trotzdem in Präsenz ausüben wollen.

(3) Zugeschaltete Stadtratsmitglieder gelten als anwesend. Sie haben daher ein Mitberatungs- und Stimmrecht. Eine Zuschaltung ist nur gegeben, wenn sie mittels Ton-Bild-Übertragung erfolgt. Besonders bei kommunalen Gremien ist der unmittelbare Austausch und die Interaktion für die Beratung und Entscheidungsfindung von hoher Bedeutung, eine reine Ton-Übertragung ist nicht gestattet.

(4) Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder körperlich oder durch Zuschaltung anwesend sind.

(5) Die Stadtratsmitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung bei nichtöffentlichen Sitzungen in ihrem Verantwortungsbereich ausschließlich von ihnen wahrgenommen wird. Das verwendete Endgerät ist gegen Einsicht, akustische Wahrnehmung und Zugriff durch Dritte zu schützen.

(6) Um den demokratischen Grundgedanken auch bei hybriden Sitzungen aufrecht zu erhalten, sollte jedes Ratsmitglied ein Endgerät nutzen. Bei Beitritt in die Teams-Sitzung ist mindestens der Familienname anzugeben. Das Endgerät sollte keinen Zugang für fremde Dritte ermöglichen, da eine klare akustische und bildliche Differenzierung möglich sein muss. Der Bürgerschaft muss im öffentlichen Teil der Sitzung das Recht verbleiben, den Dialog der Stadtratsmitglieder zu verfolgen; es darf sich kein offensichtlicher Nachteil durch die hybride Sitzung für Zuhörer ergeben.

(7) Stadtratsmitglieder erhalten ein von ihnen gegenzuzeichnendes Hinweisblatt mit den rechtlichen Ausführungen zu hybriden Sitzungen.

(8) Der § 22a dieser Geschäftsordnung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.

(9) Die Absätze 1 bis 8 gelten analog für alle weiteren kommunalen Sitzungen und Besprechungen.

  • Bekanntmachung Änderung der Geschäftsordnung
    bekanntmachung___nderung_der_gesch__ftsordnung.pdf
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