Allgemeinverfügung Bettelverbot
Allgemeinverfügung, die das bandenmäßige und organisierte Betteln in der Innenstadt verbietet
Allgemeinverfügung Bettelverbot
Das Ordnungsamt der Stadt Bad Wörishofen erlässt zum 04.09.2024 eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung, die das bandenmäßige und organisierte Betteln in der Innenstadt verbietet.
Begründet wird dies durch Ordnungsamtsleiter Simon Bayer wie folgt: „Wir sind in der Pflicht, Einwohner und Gäste vor den oft skrupellosen Taktiken der Bettler zu bewahren.
Besonders vulnerable Personengruppen wie Kinder und Senioren, welche beschränkten Zugriff auf Präventionsangebote haben, werden hierdurch geschützt.“
Verboten ist insbesondere das aggressive und bandenmäßig organisierte Betteln, Betteln mittels Vortäuschens körperlicher oder seelischer Krankheiten und Gebrechen oder unter Zuhilfenahme von Kindern oder Tieren.
Die Stadt Bad Wörishofen verweist bei existenziellen Problemen auf die städtische Bürgerhilfsstelle, welche bei der Antragsstellung verschiedener sozialer Hilfeleistungen unterstützt.
Zudem kann jederzeit die städtische Notschlafstelle in Anspruch genommen werden, weitere Hilfsangebote können beim Ordnungsamt erfragt werden.